Schadstoffarme Fahrzeuge fördern

Kanton Bern: Der Regierungsrat hat das überarbeitete Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge verabschiedet. Künftig soll auch der CO2-Ausstoss massgebend sein.

Der bernische Regierungsrat will mit der Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge schaffen. Heute werden Strassenfahrzeuge einzig nach ihrem Gewicht besteuert. Künftig soll bei Personenwagen und Lieferwagen neben dem Gewicht auch der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden. Die Stossrichtung sei in der Vernehmlassung mehrheitlich unterstützt worden, schreibt der Regierungsrat in einer Medienmitteilung.

Geplant ist, im abgeänderten Gesetz den stufenweise abnehmenden Gewichtstarif, der schwere Fahrzeuge bislang begünstigte, zu streichen. Neu sei bei den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs eine abgestufte progressive Besteuerung vorgesehen, hält der Regierungsrat fest. «Produziert ein Fahrzeug keine oder geringe CO2-Emis-
sionen wie zum Beispiel Elektrofahrzeuge, so fällt dieser Besteuerungsanteil überhaupt nicht oder nur bescheiden ins Gewicht.» Bei Motorrädern wird neu neben dem Gewicht auch die Leistung in Kilowattstunden (kW) als Bemessungsgrundlage herangezogen. Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten würden damit künftig im Sinne des Verursacherprinzips gerechter belastet. Wer leichte und schadstoffarme Fahrzeuge verwende, profitiere, steht in der Medienmitteilung. 

Rücksicht auf das Gewerbe

Die neue Regelung soll für Fahrzeuge gelten mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Für Lastwagen, Sattelschlepper, Anhänger und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge sind gemäss Regierungsrat keine Änderungen vorgesehen. Sie würden weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen besteuert. Der Schwerverkehr entrichtet zudem die eidgenössische, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Lieferwagen sollen künftig  ebenfalls nach Gewicht und CO2-Ausstoss besteuert werden, jedoch zu anderen Ansätzen. «Bei Lieferwagen sind Gewicht und Motorisierung primär abhängig vom Verwendungszweck und damit anders als bei Personenwagen in der Regel nur beschränkt wählbar», begründet der Regierungsrat diese Sonderregelung.

Mit Mehreinnahmen Steuern senken

Die Revision sieht vor, die Strassenverkehrssteuer um 40 Millionen Franken anzuheben. Die Mehreinnahmen sollen gezielt für eine Senkung der Steuern für natürliche Personen verwendet werden. «Das stärkt den Kanton Bern im interkantonalen Vergleich als attraktiven Wohn- und Arbeitsort», betont der Regierungsrat. Abgesehen davon dienten die Einnahmen aus der Strassenverkehrssteuer weiterhin der verursacherorientierten Finanzierung von Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen, der Verkehrssicherheit und von Umweltschutzmassnahmen im Verkehrsbereich.

Der Grosse Rat wird die Gesetzesvorlage in der Frühlingssession 2021 in erster Lesung beraten.

26.11.2020 :: pd