Änderungen bei Prämienverbilligung

Kanton Luzern:

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit des Luzerner Kantonsrates spricht sich einstimmig für die Änderung des Gesetzes über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung aus. Die Teilrevision hat zum Ziel, das Gesetz in Einklang mit dem geänderten Bundesrecht zu bringen. Zudem sollen die Änderungen die Kontrolle des Versicherungsobligatoriums sowie die Umsetzung der Prämienverbilligung im Kanton besser regeln. 

Eine Änderung betrifft den Stichtag für die Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs. Dieser soll vom 1. Januar des Anspruchsjahres auf den 1. November des Vorjahres verlegt werden. «Dies hat zur Folge, dass die Versicherten früher über den Anspruch informiert werden und die Krankenversicherer die Prämienverbilligung für die Prämienrechnung des Anspruchsjahres berücksichtigen können», teilt die Kommission mit. 

Die Änderung soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten, wobei für das Jahr 2021 eine Übergangsbestimmung gelten soll. Die erste Beratung zu diesem Geschäft findet voraussichtlich in der Dezembersession des Luzerner Kantonsrats statt.

19.11.2020 :: pd