Präzisierung bei Härtefallregelung

Kanton Luzern: Der Regierungsrat bringt Ergänzungen zur Covid-19-Härtefallverordnung beim Bund ein und will sich substanziell an den Unterstützungsmassnahmen beteiligen.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 200 Millionen Franken für besonders stark getroffene Unternehmen – sogenannte Härtefälle – gesprochen. Die Verordnung ging zur Vernehmlassung an die Kantone. Der Luzerner Regierungsrat begrüsse diese Härtefallverordnung im Grundsatz, wie er mitteilt. Er macht aber einige Wünsche zur Ergänzung und Präzisierung geltend.

Der Bund soll das auf 200 Millionen Franken veranschlagte Härtefallpaket aufstocken und seinen Finanzierungsanteil deutlich erhöhen. «Die 200 Millionen Franken werden kaum ausreichen, um die mittel- und langfristigen Folgen der Covid-19-Pandemie aufzufangen», hält der Regierungsrat fest. Die gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen würden in der Tendenz noch zunehmen. Je nach Entwicklung der Pandemie sei auch eine Neulancierung der Covid-19-Kredite zu prüfen. Begleitend dazu regt der Regierungsrat konkretere Aussagen respektive Vorkehrungen zur Missbrauchsbekämpfung an.

Weiter will der Regierungsrat Unterstützungsmassnahmen wie Kredite oder A-fonds-perdu-Beiträge flexibel handhaben und auch Mischformen einsetzen können.

25 Millionen beantragen

Die Covid-19-Härtefallverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die kantonale Härtefallregelungen erfüllen müssen, damit sich der Bund an deren Finanzierung beteiligt. Die Kantone sind frei, ob und welche Massnahmen sie ergreifen.

Die Luzerner Regierung beantragt beim Kantonsrat in diesem Zusammenhang 25 Millionen Franken. In dieser Summe enthalten sind auch die 8,58 Millionen Franken, die der Bund gemäss seinem Verteilschlüssel für den Kanton Luzern vorgesehen hat. «Wir sehen vor, primär Bürgschaften für Kredite und A-fonds-perdu-Beiträge umzusetzen», steht in der Medienmitteilung. Die Regierung sei bestrebt, so schnell wie möglich die Gelder sprechen zu können und wolle dem Kantonsrat bereits im Dezember ein entsprechendes Dekret unterbreiten. Die Kriterien, wer wie viel Geld und in welcher Form erhält, würden aktuell erarbeitet und mit dem Inkrafttreten der Covid-19-Härtefallverordnung kommuniziert, informiert der Regierungsrat.

19.11.2020 :: pd