Bundesrat korrigiert Ausgleichszahlung

Kanton Bern: Der Bundesrat hat die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2021 verabschiedet. Dabei hat er eine Korrektur der Zahlungen an den Kanton Bern von 28 Millionen beschlossen.

Aufgrund einer Restrukturierung einer internationalen Firmengruppe und dem in diesem Zusammenhang erzielten einmaligen Gewinn von 2,2 Milliarden Franken sind die Gewinne der ordentlich besteuerten juristischen Personen des Kantons Bern im 2017 um über 40 Prozent angestiegen. Dieser Sondereffekt hat für den Kanton Mindererträge im Ressourcenausgleich in den Jahren 2021, 2022 und 2023 von jährlich rund 125 Millionen Franken zur Folge. «Von diesen 2,2 Milliarden Franken konnten auf kantonaler Ebene allerdings nur 60 Millio-
nen Franken – 12,4 Millionen davon im Kanton Bern – besteuert werden», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Insgesamt resultiere für den Kanton Bern aus diesem Sondereffekt ein Steuerertrag von lediglich vier Millionen Franken.

Beschlüsse in richtige Richtung

Angesichts dieses Einmaleffekts hat der Regierungsrat eine Korrektur der Bemessungsgrundlagen verlangt. Der Bundesrat habe dieser Forderung nun Rechnung getragen, informiert der Regierungsrat. Die Beschlüsse des Bundesrates zu den Finanzausgleichszahlungen 2021 würden in die richtige Richtung gehen, auch wenn die Korrektur in der Höhe von 28 Millionen Franken nur einen Teil der Reduktion kompensiere. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Anpassung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich sollte zumindest in den Jahren 2022 und 2023 zu einer vollumfänglichen Kompensation führen, glaubt der Regierungsrat. Er geht davon aus, dass die Verordnungsänderung rechtzeitig im Hinblick auf die Festlegung der Finanzausgleichszahlungen 2022 in Kraft treten werde.

19.11.2020 :: pd