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Ortsplanung soll revidiert werden

Trub: Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von 80’000 Franken für die Revision der Ortsplanung beschlossen. ­Bestandteil davon ist die Ausscheidung der Gewässerräume.

Seit der letzten Gesamtrevision der Ortsplanung 2004 hätten sich die raumplanerischen Rahmenbedingungen mit der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes und den darauffolgenden Anpassungen des kantonalen Richtplans und des Baugesetzes grundsätzlich verändert, schreibt der Gemeinderat in seiner Medienmitteilung. «Die Voraussetzungen für die Erweiterung von Bauzonen auf landwirtschaftlichem Kulturland haben sich dadurch markant verschärft.»

In der kürzlichen Teilrevision der Ortsplanung wurde das Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) angepasst. Im Rahmen der Festlegung der Gewässerräume kam es zu zahlreichen Mitwirkungseingaben, weshalb die Umsetzung vorerst sistiert wurde. «In der Gesamtrevision müssen die Gewässerräume jedoch zwingend festgelegt werden», hält der Gemeinderat fest. Deren Ausscheidung werde unter Umständen vorgezogen respektive parallel zur Gesamtrevision fortgeführt und abgeschlossen. «Mit der Festlegung des Gewässerraums wird klar und verbindlich geregelt, welche Baulandparzellen entlang von Gewässern nicht mehr bebaubar sind und somit für eine Auszonung in Frage kommen.»

Es braucht Zeit

Ein weiteres Hauptziel der Revision werde darin bestehen, dass die vorhandenen Baulandreserven mittelfristig auch tatsächlich verfügbar werden, schreibt der Gemeinderat. Verhandlungen mit den Grundeigentümerschaften von bestehenden Baulandreserven, der politische Prozess und nicht zuletzt die Absprachen mit den kantonalen Fachstellen würden viel Zeit benötigen. Mit der Rechtskraft der Ortsplanungsrevision rechnet der Gemeinderat Trub frühestens im Jahr 2023.

12.11.2020 :: pd