Kein Zins für vorzeitige Zahlung

Kanton Luzern:

«Aufgrund der Zinssituation bleiben die steuerlichen Ausgleichszinssätze für Staats- und Gemeindesteuern 2021 wie in den Vorjahren bei null Prozent», teilt der Regierungsrat mit. Das heisst: Wer die Steuern im Voraus begleicht oder zu viel bezahlt, erhält keinen Zins. Anders siehts bei Verzug aus: Wird die finale Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, so wird ein Verzugszins von 3,5 Prozent auf den Steuerbetrag erhoben.

15.10.2020 :: pd