Im Erdreich hinter den Scheiben stecken viel Blei und andere Schadstoffe – diese müssen entfernt werden. / Bild: Peter Eggimann (ped)
Kanton Bern: Bestehende Kugelfänge müssen saniert werden. Weil der Bund die Subventionspraktik ändert, werden manche Sanierungen später gemacht – andere aber umgehend.
300-Meter-Schiessanlagen existieren im Kanton Bern insgesamt 502 Stück. Davon wurden 197 stillgelegt – das Blei und weitere Schadstoffe aber sind nach wie vor im Boden und müssen entfernt werden. «Bislang wurden 110 Anlagen saniert. 65 davon sind weiterhin in Betrieb, 45 stillgelegt», sagt Nicole Schmidlin vom kantonalen Amt für Wasser und Abfall.
Im Durchschnitt 27’000 Franken
Nun meldeten mehrere Gemeinden, dass die Sanierung «ihres» Scheibenstandes vorerst nicht realisiert werde, weil später von höheren Bundesbeiträgen profitiert werden könne. Der Standort Rütimatt in der Gemeinde Mirchel gehört dazu. Der Bund finanziert generell die Sanierung von Altlasten mit 40 Prozent. Der Einfachheit halber wurde vereinbart, dass der Bund bei Sanierungen von 300-Meter-Kugelfängen pauschal 8000 Franken pro Scheibe zahlt. Bei dieser Regelung wurde also davon ausgegangen, dass man für die Sanierung 20’000 Franken pro Scheibe investieren muss. «Die durchschnittlichen Kosten im Kanton Bern liegen bei 27’000 Franken pro Scheibe», hat Nicole Schmidlin berechnet. Die Restkosten, im Durchschnitt also 19’000 Franken, haben die jeweiligen Gemeinden und die Schützengesellschaften zu berappen. Letztere verfügen aber oftmals über ein viel zu geringes Vermögen oder haben sich, als der Schiessstandort stillgelegt wurde, bereits aufgelöst. Hier springt dann der Kanton Bern ein und finanziert die Sanierung des mit Blei und anderen Schadstoffen belasteten Bodens mit Geld aus dem kantonalen Abfallfonds.
Dass der Beitrag des Bundes nicht den 40 Prozent entspricht, ist seit einiger Zeit bekannt. Der damalige Nationalrat Werner Salzmann – er amtet auch als Präsident des Berner Schiesssportverbandes – reichte 2018 eine Motion ein, welche verlangt, dass der Bund künftig effektiv 40 Prozent der anrechenbaren Kosten übernehmen soll. Sowohl National- wie Ständerat haben den Vorstoss Salzmanns im November 2018 gutgeheissen – in Kraft ist die neue Regelung aber noch nicht. «Offenbar sollen gleichzeitig mehrere Anpassungen am Umweltschutzgesetz vorgenommen werden. Voraussichtlich wird dies im Januar 2023 der Fall sein», sagt Nicole Schmidlin vom kantonalen Amt für Wasser und Abfall.
Einfache Sanierungen jetzt realisieren
Rationelle und einfache Sanierungen, bei denen die pauschale Abgeltung von 8000 Franken den 40 Prozent oder gar mehr entspricht, werden weiterhin vorangetrieben – mit aufwändigen Projekten wird zugewartet. «Wir haben Standorte, bei denen sogar eine Seilbahn installiert werden muss, um das kontaminierte Material weg zu transportieren», gibt Schmidlin zu bedenken. Oft handle es sich auch um kleine Anlagen, weshalb die Sanierung bis 40’000 Franken pro Scheibe koste.
«Stillgelegte Anlagen, die aufgrund des Standortes einen Sanierungsbedarf aufweisen, müssen grundsätzlich innert dreier Jahre saniert werden», lautet die Vorgabe des Kantons. Pro Jahr werden kantonsweit insgesamt rund ein Dutzend Projekte realisiert. «Wir müssen Prioritäten setzen», sagt Nicole Schmidlin. «Wenn sich eine Anlage beispielsweise in einer Grundwasserschutzzone befindet, wird sie logischerweise so schnell wie möglich saniert.» Bei der hohen Zahl der Schiessanlagen im Kanton Bern werden die Sanierungsobjekte so schnell nicht ausgehen.