Jagdplanung wird verlängert

Emmental: Alles, was die Jäge­rinnen und Jäger über die kommende Jagdsaison wissen müssen, erfuhren sie an einem Info-Anlass des Jagd- und Wildschutzvereins Oberemmental.

85 Jägerinnen und Jäger konnte der Präsident des Jagd- und Wildschutzvereins, Philippe Hirsbrunner, letzten  Freitag im Hirschen, Trubschachen, begrüssen. Diesmal wurde der Anlass -– mangels Gelegenheit zum Üben –ohne Jagdhornklänge eröffnet. Hauptziel der rund eine Stunde dauernden Veranstaltung war die Orientierung der «Jagdmannschaft» über die Jagdvorschriften der kommenden Jagdsaison. Wildhüter Peter Siegenthaler erklärte die Details. «Nachdem wegen Covid-19 alle Sitzungen der Wildraumkommissionen abgesagt wurden, wird die letztjährige Jagdplanung um ein Jahr verlängert», führte Siegenthaler aus. Wer 2019 einen gültigen Treffsicherheitsnachweis besass, der ihn zur Ausübung der Berner Jagd berechtigt hat, muss für das Jagdjahr 2020/2021 keinen Nachweis mehr erbringen, um im Kanton Bern eine Jagdbewilligung zu erlangen. Auf das Erfordernis einer Gehorsamsprüfung für Hunde wird in diesem Jagdjahr ebenfalls verzichtet. Es dürfen deshalb ausnahmsweise drei bis vierjährige Hunde auch ohne entsprechenden Nachweis eingesetzt werden. «Diese Ausnahmen gelten explizit für das Jagdjahr 2020/2021», hielt Siegenthaler fest.

Abschuss-Kontingente

In der kommenden Jagdsaison dürfen je Jäger zwei Gämsen erlegt werden, je Kategorie (Bock, Geiss und Jährling) höchstens ein Tier. Bei Fehlabschüssen sei eine Gebühr von zwölf Franken je Kilogramm zu bezahlen, informierte der Wildhüter. 

Der Rehwildabschussplan 2020 zeigt auf, dass je nach Wildraum und Patentart zwei bis drei Rehe zum Abschuss freigegeben sind. Die Möglichkeit der Donnerstagsjagd wird weitergeführt. Im ganzen Kanton stehen Feld- und Schneehasen nach wie vor unter Schutz und dürfen nicht erlegt werden. 

763 Rothirsche sind im Kanton Bern zum Abschuss freigegeben, wobei die Anzahl Tiere nach Wildraum-Region klar definiert ist. Ist das Abschusskontingent bereits vor Ende der Jagdzeit erfüllt, gilt die Rothirschjagd als beendet. Für die Wildschweinjagd werden keine Abschusskontingente festgelegt. Der Wildhüter gab die Abgabetermine für die Abschusskontrollhefte bekannt. «Es ist klug, bei Unklarheiten und bei Betreten einer fremden Wildregion mit dem zuständigen Wildhüter Kontakt aufzunehmen, um damit Ungereimtheiten zu vermeiden», sagte der Wildhüter am Ende der Veranstaltung, nicht ohne allen Anwesenden eine gute Jagdsaison zu wünschen.

23.07.2020 :: Pedro Neuenschwander (pnz)