Lohngleichheit wird überprüft

Kanton Bern: 2021 wird der Regierungsrat zum dritten Mal analysieren, wie es in der Bernischen Kantonsverwaltung um die Gleichstellung von Frauen und Männern bezüglich Lohn steht.

Im Dezember 2018 hat das Eidgenössische Parlament eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet, um den Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern besser umzusetzen. Neu sind Betriebe mit hundert oder mehr Angestellten verpflichtet, betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchzuführen, diese von einer unabhängigen Stelle formell überprüfen zu lassen und die Belegschaft beziehungsweise die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren. Die Bestimmungen treten am 1. Juli 2020 in Kraft.

«Dem Regierungsrat ist die Verbesserung der Lohngleichheit ein wichtiges Anliegen. Deshalb hat er bereits in früheren Jahren aus eigener Initiative Lohngleichheitsanalysen durchgeführt. Diese zeigten nur geringfügige Differenzen zwischen den Löhnen von Frauen und Männern», schreibt er in einer Medienmitteilung. 

Die nächste Analyse soll nun im ersten Halbjahr 2021 nach Bundesrecht erfolgen. Überprüft wird die Lohngleichheit beim Personal aller Direktionen, der Staatskanzlei und der Justiz. 

«Der Kanton Bern will seine Vorbildrolle als grosser Arbeitgeber wahrnehmen. Deshalb erfolgen die Lohngleichheitsanalysen in der Kantonsverwaltung bereits in Verwaltungseinheiten ab fünfzig, statt ab hundert Mitarbeitenden. Dies ermöglicht spezifische Erkenntnisse auch bei kleineren Verwaltungseinheiten», schreibt der Regierungsrat weiter.

Für die anschliessende Überprüfung der Ergebnisse beauftragt die Finanzdirektion ein zugelassenes Revisionsunternehmen, damit die Unabhängigkeit und Fachlichkeit gewährleistet sei.

Auch grössere Gemeinden analysieren

Weiter hat der Regierungsrat festgelegt, dass die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in kantonsnahen Unternehmen und Institutionen, die hundert und mehr Mitarbeitende beschäftigen, analog den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes zum privaten Sektor wahlweise durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine Frauen- oder Männerorganisation, eine Gewerkschaft oder eine Arbeitnehmervertretung erfolgen kann. Die Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse gilt ebenfalls für bernische Gemeinden mit hundert oder mehr Mitarbeitenden. «Es ist Sache der betroffenen Gemeinden, den Vollzug des Bundesgesetzes in ihrem Zuständigkeitsbereich zu regeln», hält der Regierungsrat fest.

16.07.2020 :: pd