Einheitliche Unterstützung

Kanton Bern: Der Kanton soll die familienergänzende Kinderbetreuung einheitlich mit Betreuungsgutscheinen unterstützen. Dies empfiehlt die Gesundheits- und Sozialkommission.

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) empfiehlt dem Grossen Rat mit neun zu sechs Stimmen (bei einer Enthaltung), das neue Gesetz über die Sozialleistungen anzunehmen. Die Kommission begrüsst den Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die GSoK stellt jedoch verschiedene Änderungsanträge. So sollen neben den Kitas möglichst rasch auch die Tagesfamilienorganisationen zentral von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) bewilligt und beaufsichtigt werden. Bei der Frühförderung soll ein Akzent auf die soziale Integration von Kindern gesetzt werden. Der Regierungsrat soll bezüglich der Qualität von Betreuungseinrichtungen konkrete Vorgaben erlassen. Weiter sollen Leistungserbringer bei der Berechnung der Staatsbeiträge zweckgebundene Spenden und Legate ausklammern dürfen. Ferner soll der Kanton bei der Einführung eines einheitlichen Fallführungssystems für die Sozialdienste die Gemeinden einbeziehen und bei der Datenablieferung Mass halten.

Eine Kommissionsminderheit möchte die Gemeinden zur Teilnahme am Betreuungsgutscheinsystem verpflichten. Dies mit dem Ziel, Eltern den Zugang zur vergünstigten familienergänzenden Kinderbetreuung wohnsitzunabhängig zu ermöglichen. Ausserdem habe die Kommissionsminderheit den Antrag gestellt, soziale Leistungserbringer im Kanton Bern dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche zu unterstellen, heisst es weiter in der Medienmitteilung.

Alle gleich behandeln

Weiter hat sich die Kommission mit der Teilrevision des Gesetzes betreffend der Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung befasst. Die Kommission befürwortet die Gleichbehandlung von Konkubinatspaaren mit Ehepaaren bei der Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung. Dies wenn sie im gleichen Haushalt leben und mindestens ein gemeinsames Kind haben.

16.07.2020 :: pd