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Heimtaxe für EL-Bezüger erhöht

Kanton Luzern:

Luzernerinnen und Luzerner, die in einem Alters- oder Pflegeheim leben, konnten bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) bislang höchstens 141 Franken pro Tag als Heimtaxe anrechnen lassen. Der erhöht diesen Betrag rückwirkend auf den 1. Januar 2020 auf 179 Franken. Um die Mehrkosten unter den Gemeinden gerechter zu verteilen, soll die Pro-Kopf-Finanzierung nur bis zu einer Taxgrenze von 165 Franken gelten. Der darüberhinausgehende Anteil soll von der Wohnsitzgemeinde getragen werden. Die neue Finanzierungsregel, die vorerst für zwei Jahre gelten soll, erfordert eine Gesetzesänderung. Voraussichtlich in der Herbstsession wird der Kantonsrat die Vorlage beraten. «Da die Anpassung des Finanzierungsschlüssels unter den Gemeinden erst ab 2021 greifen kann, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, dass sich der Kanton einmalig am Aufwand der EL des Jahres 2020 mit zwei Millionen Franken beteiligt», teilt der Regierungsrat mit.

02.07.2020 :: pd