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Aus finanzieller Sicht ein gutes Jahr

Eggiwil: Diskussionslos genehmigten die 23 Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung 2019 sowie die Änderung der Überbauungsordnung Pfistermatte.

Finanzverwalter Remo Gfeller freute sich an der Gemeindeversammlung, auf ein finanziell gutes Jahr zurückblicken zu können. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass vor allem die steigende Tendenz bei den Einkommenssteuern auch in den nächsten Jahren anhalten werde und betonte: «Dass wir gute Jahre hatten, zeigt auch die Tatsache, dass das Eigenkapital per 31. Dezember 2019 2,9 Millionen Franken beträgt. Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 253’000 Franken ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von gut 228’000 Franken. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2019 beträgt somit 481’000 Franken. Der allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme der systembedingten Abschreibungen mit einem Ertragsüberschuss von 175’000 Franken ab. Es wurden Nettoinvestitionen von gut einer Million Franken getätigt, budgetiert waren 2,36 Millionen. Diskussionslos wurde der Jahresrechnung, die bei einem Aufwand von 9,2 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 253’000 Franken abschliesst, zugestimmt.

Geringfügige Einzonung

Gemeindepräsident Niklaus Rüegsegger stellte die Änderung der Überbauungsordnung Pfistermatte vor. Von der Zonenplanänderung sind die Parzellen der Arm Eggiwil AG und der Stettler Polybau AG betroffen. Es wird dabei zu einer geringfügigen Einzonung von 220 Quadratmetern Land kommen. Ursprünglich war im Norden der Überbauungsordnung eine neue, zusätzliche Zu- und Wegfahrt in das Areal Pfistermatte vorgesehen. Mit dieser zusätzlichen Erschliessung wäre sowohl eine Verschiebung des bestehenden Fussgängerstreifens als auch eine Verlängerung des Gehweges notwendig geworden. Diese Elemente hätten in den Perimeter der Überbauungsordnung aufgenommen und mittels eines koordinierten Verfahrens geregelt werden müssen. Nach verschiedenen Gesprächen und internen Abklärungen haben die beiden Grundeigentümer dann auf die die neue Zu-  und Wegfahrt verzichtet. Gemeindepräsident Niklaus Rüegsegger hielt deshalb fest: «Aus diesem Grunde wird der Überbauungsplan nur in wenigen Bereichen verändert und die Tatsache, dass mit dem Boden haushälterisch umgegangen wird, ist mehr als nur gegeben.» 

Die Überbauungsvorschriften wurden vereinfacht und neuzeitlicher, beziehungsweise verständlicher formuliert. Zudem wurden die Bestimmungen der BMBV (Verordnung über Begriffe und Messweisen im Bauwesen) umgesetzt. Die Änderung des Zonenplans und die Überbauungsordnung Pfistermatte mit entsprechender Anpassung der dazugehörenden Überbauungsvorschriften wurden ohne Wortmeldung genehmigt.

02.07.2020 :: Christine Mader (cme)