Für neues Asylgesetz

Kanton Bern:

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat eine Anpassung des Asylgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die dem Staatssekretariat für Migration weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung einräumen soll. Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt diesen Vorschlag. Er ist der Auffassung, dass im Asylverfahren die Auswertung von mobilen Datenträgern eine effiziente Methode zur Beschaffung von Informationen über die Identität einer Person ist. In seiner Vernehmlassungsantwort regt der Regierungsrat zudem an, auch den Umgang mit Daten über die Beziehungen der asylsuchenden Person zu Dritten ausdrücklich im Gesetz zu regeln.

04.06.2020 :: pd