Ein Richtplan für eine Parzelle

Dürrenroth: Der Gemeinderat hat eine Mitwirkung zum Richtplan Siedlungsentwicklung durchgeführt. Dabei fällt auf, dass es sich lediglich um eine Parzelle handelt.

Üblicherweise bildet der Richtplan Siedlungsentwicklung die Grundlage für die Ortsplanungsrevision. Die Gemeinde Dürrenroth führt nun eine Mitwirkung zum Richtplan Siedlungsentwicklung durch, obwohl die Ortsplanungsrevision in vollem Gange ist. 
Inhalt des Richtplans ist die Parzelle am Allmendweg. Auf drei der vier Seiten der rund 2800 Quadratmeter grossen Fläche befinden sich bereits Wohnzonen. «Der Gemeinderat von Dürrenroth unterstützt das Einzonungsbegehren, unter anderem, weil die Gemeinde die Erschliessungskosten bereits 2016 vorfinanziert hat», steht in den Unterlagen zur Mitwirkung. Der Gemeinderat hatte in der Ortsplanungsrevision vorgesehen, das Gebiet als Wohnzone W2 auszuscheiden. «Nach der ersten Vorprüfung durch den Kanton war aber klar, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht gelingen wird, obschon die Gemeinde noch Bauland einzonen darf», erklärt Gemeindeschreiberin Heidi Rossi. Gegen die Einzonung sprechen zwei Gründe: Zum einen liegt die Parzelle ausserhalb der ÖV-Erschliessung der Güteklasse E (Bus-Haltestelle in maximal 400 Meter Entfernung). Zum andern ist das Land am Allmendweg im Inventar der Fruchtfolgeflächen als unbereinigte Zusatzfläche vermerkt und damit bundesrechtlich geschützt. 

Spätere Einzonung ermöglichen

Was will der Gemeinderat mit dem Richtplan für diese eine Parzelle erreichen? «Da die Einzonung für die Gemeinde von besonderer Wichtigkeit ist, wird diese in einem kommunalen Richtplan gesichert», steht in den Unterlagen zur Mitwirkung, welche am 2. Juni zu Ende ging. In der aktuellen Ortsplanungsrevision wird die Einzonung dieser Parzelle nicht mehr angestrebt. 

Zudem hat der Gemeinderat die Vorgaben aus dem umfangreichen Vorprüfungsbericht bereinigt, erklärt Heidi Rossi. Dann erfolgt die zweite Vorprüfung bei den kantonalen Stellen. Wann die öffentliche Auflage und schliesslich die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung stattfindet, ist noch unklar.

04.06.2020 :: Bruno Zürcher (zue)