Asylwesen erhält neue Strukturen

Kanton Bern: Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten zweier Gesetze und den dazu gehörenden Verordnungen zur Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs beschlossen.

Mit dem neuen Gesetz über die So-zialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie der Totalrevision des Ausländer- und Integrationsgesetzes ist die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ab dem 1. Juli 2020 für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe zuständig. Dies informiert der Regierungsrat in einer Medienmitteilung. Die kantonale Sicherheitsdirektion (SID) ihrerseits konzentriere sich auf den konsequenten und raschen Vollzug von rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden. 

Grundlegende Neustrukturierung

Am 3. Dezember 2019 hat der Grosse Rat das neue «Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG)» mit 90 Ja zu 36 Nein gutgeheissen und am 9. Dezember 2019 das totalrevidierte «Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz (EG AIG und AsylG)» mit 97 Ja zu 47 Nein bei zwei Enthaltungen. Diese beiden Gesetze regeln die grundlegenden Bestimmungen für die Umsetzung des Projekts «Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern». Die vertiefenden Verordnungen verabschiedete der Regierungsrat seinerseits am 20. Mai 2020.

Umfangreiche Mitwirkung

Die Verordnung zum SAFG wurde Anfang Jahr rund 80 Konsultationsstellen unterbreitet. «Gewünscht wurden insbesondere Präzisierungen des Geltungsbereichs der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfegesetzgebung sowie Anpassungen bei der Integration, Asylsozialhilfe und Unterbringung», orientiert der Regierungsrat. Die Ansätze zur wirtschaftlichen Hilfe für Asyl-suchende, vorläufig Aufgenommene (bis sieben Jahre ab Einreise) sowie vorläufig Aufgenommene in Gemeindezuständigkeit (über sieben Jahre seit Einreise) wurden aufgrund der Rückmeldungen in der Konsultation sowie eines Vergleichs mit den anderen Kantonen umfassend überarbeitet. «Ausgehend von einem Warenkorb der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wurden die reduzierten Ansätze für die genannten Personen auf ähnlichem Niveau wie jener des Kantons Zürich festgesetzt», schreibt der bernische Regierungsrat. «Die Kantone Aargau, Basel-Land, Genf, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Waadt und Wallis liegen unter diesen Ansätzen.»

Besser im Arbeitsmarkt integrieren 

Das Ziel der Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern ist, die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen deutlich zu erhöhen und möglichst viele Personen von der Sozialhilfe abzulösen. Regionale Partner in fünf Regionen werden im Auftrag der GSI die Aufgaben in den Bereichen Sozialhilfe und Inte-grationsförderung übernehmen und damit die operative Gesamtverantwortung für die zugewiesenen Personen in der Region tragen. Ein weiterer Partner ist im ganzen Kanton zuständig für die unbegleiteten Minderjährigen. Vorrangige Ziele seien weiter auch das rasche Erlernen einer Landessprache, die Begleitung der Ausbildung im schulischen und beruflichen Bereich sowie eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts aufgeführt, führt der Regierungsrat aus. 

Die Sicherheitsdirektion konzen-triert sich auf den konsequenten und raschen Vollzug von rechtskräftigen Wegweisungsentscheiden. Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid haben auf Gesuch hin Anrecht auf Nothilfe. Der Umfang der Nothilfe orientiert sich weiterhin am verfassungsrechtlichen Minimum und wird in kantonalen Rückkehrzentren ausgerichtet.

28.05.2020 :: pd