Chancengleichheit für Start-ups

Kanton Luzern:

Der Kanton Luzern stellt innovativen Firmengründern Liquiditätshilfen im Umfang von zwei Millionen Franken zur Verfügung, indem er für Kreditvergaben in dieser Höhe bürgt. Ziel sei es, damit die Chancengleichheit zu gewährleisten zwischen etablierten Unternehmen, die von den Beiträgen des Bundes profitierten und jungen Start-ups, die bisher keine Ansprüche geltend machen könnten, führt der Regierungsrat aus. Die kantonalen Mittel würden fliessen, sofern der Bund in absehbarer Zeit keine zusätzliche Unterstützung für Start-ups leiste.

20.05.2020 :: pd