Kein Steuerabzug für Privatpflegende

Kanton Luzern:

Der Regierungsrat spricht sich gegen die kantonale Volksinitiative «Privatpflege- und Betreuungsinitiative» aus. Die Initianten fordern, dass Personen, die hilfsbedürftige Menschen pflegen und betreuen, jährlich 5000 Franken vom Einkommen abziehen können. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative für gültig zu erklären, sie aber ohne Gegenvorschlag abzulehnen. «Nichtsdestotrotz hält der Regierungsrat dieses gesellschaftliche Thema für sehr wichtig und würdigt das Engagement der pflegenden und betreuenden Angehörigen», schreibt er in einer Medienmitteilung. Er halte einen neuen Steuerabzug aber für den falschen Ansatz, diese unentgeltliche Arbeit zu honorieren. Er ziehe eine auf die aktuellen und geplanten Massnahmen des Bundes abgestimmte Lösung vor.

20.05.2020 :: pd