Neue Regelung für Musikschule

Kanton Luzern:

Im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform 18 hat der Kantonsrat beschlossen, ab dem Schuljahr 2020/2021 einerseits die Organisation der kommunalen Musikschulen zu optimieren und andererseits den Instrumental- und Sologesangsunterricht an den kantonalen Schulen neu zu organisieren. Neu werden die Lernenden der Gymnasien und Mittelschulen den Instrumental- und Gesangsunterricht an einer kommunalen Musikschule besuchen. Der Regierungsrat hat die erforderlichen Verordnungsänderungen beschlossen. Zudem hat er pauschale Entschädigungen für Kurzzeit-Stellvertretungen bis zu einer Woche an den Volksschulen und den Musikschulen eingeführt. Gleichzeitig wurde die bestehende Pauschalentschädigung für Lehrpersonen, die eine Kurzzeit-Stellvertretung an einer kantonalen Schule übernehmen, erhöht.

02.04.2020 :: pd