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Kanton stützt die Wirtschaft

Kanton Bern: Der Regierungsrat hat die Notverordnung zur Unterstützung der Berner Wirtschaft und Gesellschaft verabschiedet und Teile davon per 21. März 2020 in Kraft gesetzt.

Bei der 15 Artikel umfassenden Notverordnung stützt sich der Regierungsrat auf Artikel 91 der Kantonsverfassung. Dieser ermöglicht es ihm, ohne gesetzliche Grundlage Massnahmen zu ergreifen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen zu begegnen.



Zahlungen an Listenspitäler 

Die Notverordnung ermöglicht ausserordentliche Zahlungen von zinslosen Darlehen an Listenspitäler mit Sitz im Kanton Bern, die einen Liquiditätsengpass nachweisen können. Solche Darlehen können auch Spitex-organisationen sowie Institutionen aus dem Behindertenbereich beantragen, wenn sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.

Die Notverordnung ermöglicht auf kantonaler Ebene eine Reihe von finanziellen Entlastungen für die Berner Wirtschaft. «Auf Gesuch hin kann der Kanton als Immobilieneigentümer Miet-, Pacht- und Baurechtszinse aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage für die Monate April, Mai und Juni 2020 stunden», orientiert der Regierungsrat. Für Forderungen des Kantons gegenüber Dritten für Steuern, Gebühren und Abgaben gilt bis am 30. Juni ein Fristenstillstand.

Schliesslich umfasst die Notverordnung drei Artikel, welche zusätzliche Massnahmen der Wirtschaftsförderung definieren. «Das Amt für Wirtschaft soll zusätzliche Förderinstrumente schaffen, namentlich zur Unterstützung und Aufrechterhaltung von Innovationstätigkeiten der Unternehmen», sieht der Regierungsrat weiter vor.



Unterstützung von Kultur und Sport

Zusätzlich zu den Massnahmen der Notverordnung sieht der Regierungsrat eine besondere Unterstützung auch für gemeinnützige Institutionen und ihre Projekte vor, insbesondere in den Bereichen Kultur und Sport. Insgesamt stellt der Regierungsrat dafür Lotteriemittel in der Höhe von 25 Millionen Franken zur Verfügung. Für betroffene Veranstalterinnen und Veranstalter gilt folgender Grundsatz: Veranstaltungen sollen auch dann einen Beitrag erhalten, wenn die Veranstaltung wegen des Cornavirus abgesagt werden musste.

Mit der Genehmigung und der Teilinkraftsetzung der Notverordnung handelt der Regierungsrat des Kantons Bern unverzüglich. Er ergänzt damit auf kantonaler Ebene die heute getroffenen Entscheide des Bundesrates. Dieser hat ein weitreichendes Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus beschlossen, in dem er umfassende Liquiditätshilfen und Entschädigungen in Aussicht stellt.

«Der Regierungsrat dankt dem Bundesrat ausdrücklich für die Unterstützung der Wirtschaft, insbesondere für die beachtliche Höhe der Hilfen und für die nun erfolgte Ausweitung und weitere Vereinfachung der Kurzarbeit», steht weiter in der Mitteilung. «Der Regierungsrat unterstützt auch ausdrücklich die beschlossenen Massnahmen zu den Ansammlungen von Menschen sowie die strengen Vorgaben im Bereich der Baustellen.»

26.03.2020 :: pd