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ESCHOLZMATT: Escholzmatt sucht neue Bürger
04.03.2010 pd Im Jubiläumsjahr «850 Jahre Escholzmatt» möchte der Gemeinderat eine Einbürgerungswelle auslösen. Er ruft die Schweizerbürger, die mehr als fünf Jahre in Escholzmatt wohnen auf, das Bürgerrecht der Gemeinde zu beantragen. Noch vor wenigen Jahren wurden Kantonsbürger nach zwanzigjährigem Wohnsitz in einer Luzerner Gemeinde automatisch ins Bürgerrecht aufgenommen. Heute muss man die Einbürgerung beim Gemeinderat beantragen. «Schweizerinnen und Schweizer erhalten das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht nach fünfjährigem Wohnsitz in der Gemeinde», schreibt der Gemeinderat Escholzmatt in einer Pressemitteilung. Kinder bis zum 16. Altersjahr werden auf Gesuch in die Einbürgerung der Eltern einbezogen. Der Gemeinderat möchte im Jubiläumsjahr möglichst viele Einbürgerungen ermöglichen, indem die Interessierten bei den Gesuchseingaben und den damit verbundenen Formalitäten durch die Kanzlei tatkräftig unterstützt werden.
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