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RÜDERSWIL: Sanieren, nicht abreissen
04.03.2010 Gemäss der kantonalen Denkmalpflege dürfte das Gemeindehaus Rüderswil nur abgerissen werden, wenn eine Sanierung unverhältnismässig wäre. Dies sei nicht der Fall, schreibt der Gemeinderat.
pd Der Rüderswiler Gemeinderat hatte Abklärungen zum Abbruch des Gemeindehauses getroffen. «Die kantonale Denkmalpflege hält fest, dass zwar die Möglichkeit bestehe, das Gemeindehaus abzureissen. Allerdings müsste eine Sanierung unverhältnismässig sein und ein neues Gebäude müsste die gleiche Kubatur aufweisen», informiert der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. Eine Sanierung wäre nicht unverhältnismässig, also sei ein Abbruch des Gemeindehauses nicht möglich. Sorgfältig mit dem Boden umgehen «Ein weiterer Aspekt, der beachtet werden sollte, ist der sorgfältige Umgang mit dem Boden. Auch dieser spricht für eine verdichtete Bauweise» und somit für die Sanierung, so der Gemeinderat. Aufgrund der Abklärungen und Eingaben hat der Gemeinderat nun entschieden, eine Variante für die Sanierung des Gemeindehauses auszuarbeiten. Darin sind nur noch die zwingend notwendigen Räume und die unerlässliche Infrastruktur enthalten (Schule, Verwaltung, Hauswart). Das zweite Projekt soll rasch erstellt werden. Die Fragen und Antworten der Informationsveranstaltung über die Sanierung vom 18. Januar sind auf www.ruederswil.ch aufgeschaltet und können auf der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
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